Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Charity-Staffel
§ 1 Geltung und Anwendungsbereich
Für die Teilnahme an der Charity-Staffel (nachfolgend „Veranstaltung“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Veranstalter der Charity-Staffel ist der Verein Charity-Staffel e.V. mit folgendem Vereinssitz: Albert-Schweitzer-Str.14, 76698 Ubstadt-Weiher. (nachfolgend „Veranstalter“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zur Teilnahme an der Veranstaltung zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern geschlossenen Verträge.
§ 2 Teilnahmeberechtigung , Sicherheitsmaßnahmen, Ausschluss
(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Minderjährige sind zur Teilnahme nur zusammen mit einer volljährigen
Aufsichtsperson berechtigt.
(2) Alle zur Absolvierung der
Veranstaltung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der
Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den
Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich
gemachten Personals (Streckenposten und Zielpersonal) hat der
Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den
ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit
der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden können, ist der
Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden
Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen. Im Falle eines solchen
Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des gem.
nachfolgendem § 3 Abs. 2 und 3 als Organisationsgebühr erhobenen
Teilnehmerbeitrages. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber
den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des
Veranstalters abgegeben werden.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gem. Abs. 2 Satz 2 und 3 rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 3 Anmeldung ,Teilnehmerbeitrag und Laufdurchführung
(1) Die Einzelanmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über die
Internetseite des Veranstalters
(http://www.charity-staffel.de/laeufer.html) oder durch postalische
Anmeldung mit nachfolgender interner Online-Anmeldung durch den
Veranstalter für die Teilnehmerverwaltung.
(2) Der Veranstalter erhebt bei Anmeldung als Organisationsgebühr von jedem Teilnehmer einen Teilnehmerbeitrag.
(3)
Der Teilnehmerbeitrag ist per Überweisung bis zum 08. Mai 2009 als
Stichtag des Zahlungseinganges zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung
erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die zur Teilnahme an
der Veranstaltung berechtigt.
(4) Tritt ein nach Abs. 1 und 2
gemeldeter und berechtigter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt
vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung des als Organisationsgebühr erhobenen
Teilnehmerbeitrages.
(5) Sollte die Veranstaltung aufgrund von
höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter oder aus
Sicherheitsgründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des als Organisationsgebühr erhobenen
Teilnehmerbeitrags, sofern den Veranstalter weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit trifft.
(6) Sollte der Teilnehmer beabsichtigen,
die Veranstaltung als Plattform für eigene oder fremde
Werbetätigkeiten, gewerbliche oder politische Aktivitäten o. ä. zu
nutzen, ist vorab (mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung) eine
Absprache mit dem Veranstalter notwendig und dessen schriftliche
Erlaubnis einzuholen. Bei unerlaubten Werbetätigkeiten oder
gewerblichen oder politischen Aktivitäten o. ä., die das Ansehen des
Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren der Veranstaltung oder
des Veranstalters schädigen, behält sich der Veranstalter vor, den
Teilnehmer nicht an den Start zu lassen bzw. durch das Streckenpersonal
von der Strecke zu verweisen und von der weiteren Teilnahme
auszuschließen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Aktivitäten und
unerlaubte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen,
Institute, Verbände o. ä., die in Konkurrenz zu den Sponsoren des
Veranstalters oder der Veranstaltung stehen.
Bei einem solchen
Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des als Organisationsgebühr erhobenen
Teilnehmerbeitrags.
Der Veranstalter behält sich zudem vor, bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 4 Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen, Haftung auf Schadensersatz
(1) Das Recht des Teilnehmers, sich wegen einer nicht vom
Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung, insbesondere bei
Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung oder Absage der
Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, verpflichtender
Sicherheitsgründe oder höherer Gewalt, vom Teilnahmevertrag zu lösen
(Rücktritt), ist ausgeschlossen.
(2) Ist es aufgrund höherer
Gewalt notwendig oder der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung
oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen,
besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters und keine
Rückzahlungspflicht des als Organisationsgebühr erhobenen
Teilnehmerbeitrags, sofern den Veranstalter weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit trifft.
(3) Der Veranstalter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen.
(a)
Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für fahrlässig durch den
Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen verursachte Sach- und Vermögensschäden ist
ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die durch einen anderen Teilnehmer verursacht wurden.
(b)
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haftet der Veranstalter nur, sofern diese auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine
Haftung des Veranstalters für Schäden, die durch einen anderen
Teilnehmer verursacht wurden, ist ausgeschlossen.
(c) Der
Veranstalter übernimmt keine Haftung für auftretende oder sich
verwirklichende gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang
mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer,
seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(d) Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche
Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Dritter, derer sich der Veranstalter zur Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der
Veranstaltung bedient.
(4) Die Laufstrecke verläuft
ausschließlich auf öffentlichen und/oder privaten Wegen, die als
Fahrrad- oder Laufwege geeignet sind und als solche genutzt werden
dürfen. Diese Wege werden vom Veranstalter nicht besonders gesichert
und abgesperrt. Der Veranstalter übernimmt für die Sicherheit der Wege
keine Haftung. Die Benutzung dieser Wege durch den Teilnehmer erfolgt
insoweit auf eigene Gefahr.
§ 5 Datenerhebung und –verwertung
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen
personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu
Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten
(§28 Bundesdatenschutzgesetz). Bei postalischer Anmeldung und
angegebener E-Mail-Adresse willigt der Teilnehmer in eine interne
Online-Anmeldung für die Teilnehmerverwaltung und entsprechenden
Datentransfer im Internet ein. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer
in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der
Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die im
Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos,
Filmaufnahmen und Interviews, ohne Anspruch auf Vergütung in Rundfunk,
Fernsehen, Printmedien, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen
(Filme, Videos etc.) verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem
erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner
personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des
Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom
Veranstalter beauftragten Unternehmen hergestellt werden. Hiermit
erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto
kaufen möchte.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit einem Vertrag mit dem Veranstalter ist Bruchsal, soweit der
Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder der allgemeine Gerichtsstand des Teilnehmers nach
Vertragsschluss durch Verlagerung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen
Aufenthaltsortes ins Ausland wegfällt oder kein allgemeiner
Gerichtsstand des Teilnehmers im Inland begründet ist oder kein
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland bekannt ist.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(3)
Soweit der Teilnahmevertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken
diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die
Vertragspartner nach den Zielsetzungen des Teilnahmevertrags und dem
Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn
sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: Februar 2009