Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Charity-Staffel

§ 1 Geltung und Anwendungsbereich

Für die Teilnahme an der Charity-Staffel (nachfolgend „Veranstaltung“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Veranstalter der Charity-Staffel ist der Verein Charity-Staffel e.V. mit folgendem Vereinssitz: Albert-Schweitzer-Str.14, 76698 Ubstadt-Weiher. (nachfolgend „Veranstalter“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zur Teilnahme an der Veranstaltung  zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern geschlossenen Verträge.

§ 2 Teilnahmeberechtigung , Sicherheitsmaßnahmen, Ausschluss

(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige sind zur Teilnahme nur zusammen mit einer volljährigen Aufsichtsperson berechtigt.

(2) Alle zur Absolvierung der Veranstaltung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten und Zielpersonal) hat der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen. Im Falle eines solchen Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des gem. nachfolgendem § 3 Abs. 2 und 3 als Organisationsgebühr erhobenen Teilnehmerbeitrages. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gem.  Abs. 2 Satz 2 und 3 rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 3 Anmeldung ,Teilnehmerbeitrag und Laufdurchführung

(1) Die Einzelanmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über die Internetseite des Veranstalters (http://www.charity-staffel.de/laeufer.html) oder durch postalische Anmeldung mit nachfolgender interner Online-Anmeldung durch den Veranstalter für die Teilnehmerverwaltung.

(2) Der Veranstalter erhebt bei Anmeldung als Organisationsgebühr von jedem Teilnehmer einen Teilnehmerbeitrag.

(3) Der Teilnehmerbeitrag ist per Überweisung bis zum 08. Mai 2009 als Stichtag des Zahlungseinganges zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, die zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.

(4) Tritt ein nach Abs. 1 und 2 gemeldeter und berechtigter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des als Organisationsgebühr erhobenen Teilnehmerbeitrages.

(5) Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter oder aus Sicherheitsgründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des als Organisationsgebühr erhobenen Teilnehmerbeitrags, sofern den Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft.

(6) Sollte der Teilnehmer beabsichtigen, die Veranstaltung als Plattform für eigene oder fremde Werbetätigkeiten, gewerbliche oder politische Aktivitäten o. ä. zu nutzen, ist vorab (mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung) eine Absprache mit dem Veranstalter notwendig und dessen schriftliche Erlaubnis einzuholen. Bei unerlaubten Werbetätigkeiten oder gewerblichen oder politischen Aktivitäten o. ä., die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren der Veranstaltung oder des Veranstalters schädigen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer nicht an den Start zu lassen bzw. durch das Streckenpersonal von der Strecke zu verweisen und von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Aktivitäten und unerlaubte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen, Institute, Verbände o. ä., die in Konkurrenz zu den Sponsoren des Veranstalters oder der Veranstaltung stehen.

Bei einem solchen Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des als Organisationsgebühr erhobenen Teilnehmerbeitrags.

Der Veranstalter behält sich zudem vor, bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 4 Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen, Haftung auf Schadensersatz

(1) Das Recht des Teilnehmers, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung,  insbesondere bei Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung oder Absage der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, verpflichtender Sicherheitsgründe oder höherer Gewalt, vom Teilnahmevertrag zu lösen (Rücktritt), ist ausgeschlossen.

(2) Ist es aufgrund höherer Gewalt notwendig oder der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters und keine Rückzahlungspflicht des als Organisationsgebühr erhobenen Teilnehmerbeitrags, sofern den Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft.

(3) Der Veranstalter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen.

(a) Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für fahrlässig durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen verursachte Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die durch einen anderen Teilnehmer verursacht wurden.

(b) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nur, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die durch einen  anderen Teilnehmer verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

(c) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für auftretende oder sich verwirklichende gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

(d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient.

(4) Die Laufstrecke verläuft ausschließlich auf  öffentlichen und/oder privaten Wegen, die als Fahrrad- oder Laufwege geeignet sind und als solche genutzt werden dürfen. Diese Wege werden vom Veranstalter nicht besonders gesichert und abgesperrt. Der Veranstalter übernimmt für die Sicherheit der Wege keine Haftung. Die Benutzung dieser Wege durch den Teilnehmer erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

§ 5 Datenerhebung und –verwertung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28 Bundesdatenschutzgesetz). Bei postalischer Anmeldung und angegebener E-Mail-Adresse willigt der Teilnehmer in eine interne Online-Anmeldung für die Teilnehmerverwaltung und entsprechenden Datentransfer im Internet ein. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews, ohne Anspruch auf Vergütung in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen hergestellt werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag mit dem Veranstalter ist Bruchsal, soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der allgemeine Gerichtsstand des Teilnehmers nach Vertragsschluss durch Verlagerung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes ins Ausland wegfällt oder kein allgemeiner Gerichtsstand des Teilnehmers im Inland begründet ist oder kein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland bekannt ist.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

(3) Soweit der Teilnahmevertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den Zielsetzungen des Teilnahmevertrags und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Stand: Februar 2009